Dieses von der FH CAMPUS 02 eingeführte Hinweisgeber*innenschutzsystem ist ein strukturiertes und vertrauliches Meldesystem, das es Ihnen als Hinweisgeber*in ermöglicht, Informationen und Verdachtsmomente über mögliche Verstöße, Missstände oder Fehlverhalten niederschwellig zu melden.
Die gesetzliche Grundlage für das Hinweisgeber*innenschutzsystem finden Sie im Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen aus Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen unter Hinweisgeber*innengesetz (HSchG).
Wer kann Hinweise einbringen?
- Aktuelle und ehemalige Mitarbeiter*innen, Praktikant*innen
- Stellenbewerber*innen
- Nebenberuflich Lehrende
- Selbstständig Erwerbstätige (z.B. Lieferant*innen, Werkvertragsnehmer*innen)
- Mitglieder eines Leitungs- oder Aufsichtsorgans
- Tätigkeiten für Auftragnehmer*innen, Lieferant*innen
Welche Art von Verstößen, Missständen oder Fehlverhalten können gemeldet werden?
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 StGB (zB. Missbrauch der Amtsgewalt, Bestechlichkeit, Bestechung)
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
Wie ist vorzugehen, um einen Hinweis einzubringen?
- Klicken Sie auf den Button „Neuen Hinweis abgeben“.
- Wählen Sie in einem nächsten Schritt die auf Ihren Hinweis zutreffende Kategorie aus.
- Beschreiben Sie den gewünschten Hinweis. Sie können auch gerne Dokumente zur Untermauerung Ihres Hinweises einbringen.
- Nachdem Sie Ihren Hinweis über den Button „Hinweis einreichen“ eingereicht haben, erhalten Sie einen Zugangslink und ein Passwort. Bitte bewahren Sie diese Zugangsdaten sicher auf, da die weitere Bearbeitung über dieses System erfolgt bzw. Informationen an Sie darüber zur Verfügung gestellt werden.
- Für die weitere Bearbeitung des eingegangenen Hinweises ist ein internes Team zuständig. Von diesem erhalten Sie binnen 7 Kalendertagen eine Eingangsbestätigung.
- Sollten Rückfragen notwendig sein, wird mit Ihnen über das System Kontakt aufgenommen, um etwaige Unklarheiten und offene Fragen abzuklären.
- Spätestens drei Monate nach Entgegennahme eines Hinweises wird Ihnen bekanntgegeben, welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden bzw. ergriffen werden sollen oder aus welchen Gründen der Hinweis nicht weiterverfolgt wird.
Was wir Ihnen garantieren.
- Das für die Bearbeitung zuständige Team geht bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen unparteiisch und unvoreingenommen vor.
- Informationen zu den Hinweisen werden nur an jene Personen weitergegeben, die für die Aufklärung des Vorfalles unbedingt beigezogen werden müssen. Sollten Rechtsanwält*innen oder Wirtschaftsprüfer*innen als externe Personen zur Aufklärung beigezogen werden müssen, unterliegen diese berufsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen.
- Es wurden technische Vorkehrungen getroffen, um Ihnen eine vollkommen anonyme Möglichkeit zur Hinweisabgabe zu bieten (komplett anonyme Abgabe ist auswählbar; Hinweise können zur besseren Anonymität zeitverzögert eingereicht werden).
Hinweise, die offenkundig falsch abgegeben werden, sind von unserem zuständigen Team zurückzuweisen. Sie können außerdem Schadenersatzansprüche begründen sowie unter Umständen gerichtlich oder als Verwaltungsübertretung verfolgt werden.
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
- Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie Sie sich selber schützen
- Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
- Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
- Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.